EU WebCheck · FAQ

Gute Fragen. Klare Antworten.

Was prüft der Scan? Was bedeuten die Ergebnisse? Und welcher Check passt zu Ihrer Website? Hier finden Sie die Antworten – nach Themen geordnet.

01 · Fragen & Antworten

Einstieg & Scan-Umfang

Welcher Check passt – und wie weit schaut er?

Welcher Check passt zu meiner Website?

Der AI Act Check untersucht Bilder auf technische Herkunftshinweise und Modellwerte. Der Technik-Check erfasst externe Ressourcen, Security-Header sowie Links und Dateien. Der Broken-Link-Check konzentriert sich auf nicht erreichbare Linkziele und Dateien.

Wenn Sie zunächst nur defekte Verweise finden möchten, reicht der Broken-Link-Check als Einstieg. Für den technischen Gesamtüberblick wählen Sie den Technik-Check.

Was zeigt die kostenlose Vorschau?

Sie geben die Adresse Ihrer Website und Ihre E-Mail-Adresse beim gewünschten Check ein. Die Vorschau zeigt den erfassten Umfang und erste Ergebnisse. Sie ist noch kein vollständiger Prüfbericht. Den vollständigen Scan können Sie anschließend für den angezeigten Umfang kostenpflichtig bestellen. Ein Benutzerkonto ist dafür nicht nötig.

Wie tief wird meine Website durchsucht?

EU WebCheck startet bei Ihrer eingegebenen Adresse und folgt internen Links; auch Sitemap-Hinweise können bei der Suche helfen. Es werden bis zu 1.000 öffentlich erreichbare Unterseiten erfasst. Seiten-, Tiefen- und Zeitlimits können den tatsächlichen Umfang begrenzen.

Die Vorschau zeigt die gefundenen Seiten. Fehlt eine nicht verlinkte Landingpage, können Sie ihre Adresse nachtragen. Maßgeblich ist die Liste der tatsächlich erreichten Seiten im Prüfbericht.

Muss ich jedes Bild einzeln hochladen?

Nein. Eine Startadresse genügt. EU WebCheck folgt den internen Links und erstellt die Bildliste aus den erreichbaren Seiten automatisch.

Funktioniert der Scan bei JavaScript-Websites und hinter einem Login?

Viele durch JavaScript geladene Inhalte werden erfasst. Was erst nach einem Klick, Scrollen, Formularschritt oder einer besonderen Interaktion erscheint, kann jedoch fehlen.

Login-Bereiche werden nicht geöffnet. Der Scan meldet sich nicht bei Ihrer Website an und umgeht keine Zugriffsbeschränkungen.

Was kann der Scan nicht sehen?

Nicht erfolgreich geladene Seiten, Login-Bereiche und bestimmte erst durch Interaktion sichtbare Inhalte bleiben außerhalb der Prüfung. Auch Zeitlimits und die Erreichbarkeit Ihrer Website begrenzen den Umfang.

Der Prüfbericht nennt die tatsächlich erreichten Seiten. Wichtig: robots.txt wird derzeit für Sitemap-Hinweise genutzt, nicht als vollständiger Ausschlussfilter.

Ist das ein dauerhaftes Monitoring – und wann sollte ich erneut prüfen?

Nein. Der Prüfbericht bildet den Zustand zum Zeitpunkt des Scans ab. Nach Änderungen kann sich das Ergebnis ändern.

Ein neuer Check ist besonders nach einem Relaunch, Plugin- oder Theme-Updates, Änderungen am Consent-Banner, umbenannten Seiten und größeren Inhaltsmigrationen sinnvoll.

02 · Fragen & Antworten

Prüfbericht & Bestellung

Vom ersten Überblick zum Ergebnis für Ihr Team.

Wie lange dauert der vollständige Scan?

Je nach Seitenzahl, Bildmenge und Antwortzeiten der Website beziehungsweise der verlinkten Ziele dauert der Scan einige Minuten, bei sehr umfangreichen Websites oder hoher Auslastung bis zu wenigen Stunden. Nach Abschluss erhalten Sie den Prüfbericht als PDF per E-Mail.

Wie erhalte ich Prüfbericht und Rechnung?

Den fertigen Prüfbericht erhalten Sie als PDF per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Die Rechnung wird zusammen mit dem Prüfbericht zugestellt.

Der Prüfbericht enthält die gebuchten Prüfbereiche und den tatsächlich erreichten Scan-Umfang. So können Sie ihn direkt an Redaktion, Agentur oder Webteam weitergeben.

Ist der Prüfbericht eine Rechtsberatung oder ein Rechtsnachweis?

Nein. Er dokumentiert eine technische Analyse mit Fundstellen und nächsten Schritten. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die rechtliche Beurteilung Ihrer konkreten Nutzung.

Was mache ich bei einer Fehlbewertung?

Eine automatisierte Prüfung kann Auffälligkeiten übersehen oder unauffällige Inhalte als auffällig einstufen. Prüfen Sie einen fraglichen Befund deshalb selbst nach: Bei Bildern helfen die Originaldatei, der Bearbeitungsverlauf und die Rückfrage bei Ihrer Agentur. Bei Links öffnen Sie das Ziel im Browser; technische Einstellungen lassen Sie von Ihrem Webteam einordnen. Der Prüfbericht hilft Ihnen, diese Nachprüfung zu priorisieren, ersetzt sie aber nicht.

Wenn Sie dabei eine Fehlbewertung feststellen, können Sie uns den betreffenden Prüfbericht, die betroffene Bild-, Seiten- oder Zieladresse und eine kurze Beschreibung melden. Ihre Hinweise helfen uns, die Prüfung zu verbessern.

03 · Fragen & Antworten

AI Act Check

KI-generierte Bilder, Herkunftshinweise und Kennzeichnung.

Muss jedes KI-generierte oder KI-modifizierte Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Für die Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4 des EU AI Act ist bei Bildern insbesondere entscheidend, ob ein Deepfake vorliegt: Der KI-erzeugte oder manipulierte Inhalt ähnelt wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen und könnte fälschlich als echt erscheinen.

Das kann auch das Hinzufügen oder Entfernen einzelner Bildelemente betreffen: Wird etwa ein Mülleimer per KI entfernt oder ein Fenster hinzugefügt, verändert sich das gezeigte Motiv. Erscheint die veränderte Szene fälschlich wie eine echte Aufnahme, kann ein Deepfake vorliegen. Eine einfache Farb- oder Kontrastkorrektur begründet dagegen nicht allein eine Kennzeichnungspflicht. Inhalt, Kontext und die gesetzlichen Ausnahmen bleiben entscheidend.

Einordnung und Ausnahmen bei der EU-Kommission

Was prüft der AI Act Check an meinen Bildern?

Er erfasst Bildadressen und die Seiten, auf denen die Bilder eingebunden sind. Technisch geeignete Dateien werden auf C2PA-, IPTC-, EXIF- und Generatorhinweise untersucht. Zusätzlich schätzen zwei Bildmodelle die Bilder getrennt ein.

Fundstelle, Metadaten und Modellwerte bleiben im Prüfbericht unterscheidbar.

Erkennt der Check auch KI-Retusche?

Nicht zuverlässig aus der fertigen Bilddatei allein. Ein auffälliger Modellwert gibt Anlass, genauer hinzusehen. Aus dem Ergebnis allein lässt sich nicht sicher ablesen, ob KI nur bei einer Standardkorrektur oder bei einer inhaltlichen Änderung eingesetzt wurde.

Hinweis für Ihren Arbeitsprozess: Klären Sie, ob und wofür KI eingesetzt wurde. Fragen Sie Ihre Agentur oder die bearbeitende Person nach der Originaldatei, den verwendeten Werkzeugen und den vorgenommenen Änderungen.

Welche Modelle werden verwendet?

EU WebCheck nutzt zwei Bilddetektoren: derzeit Organika/sdxl-detector und haywoodsloan/ai-image-detector-deploy. Der Prüfbericht weist die verwendeten Modelle mit Namen aus.

Was bedeuten die Prozentwerte?

Jeder Wert ist eine Modellschätzung, keine gemessene Wahrheit. Hohe Werte helfen dabei, Bilder für die manuelle Prüfung zu priorisieren. Sie beweisen weder eine KI-Herkunft noch eine Kennzeichnungspflicht.

Was bedeutet „kein technisches Signal“?

In der Datei wurden keine auswertbaren Herkunftsinformationen gefunden. Sie können von Anfang an fehlen oder beim Bearbeiten, Exportieren, Hochladen und Optimieren entfernt worden sein.

Ein fehlendes Signal beweist deshalb nicht, dass ein Bild ohne KI entstanden ist.

Wie kläre ich ein auffälliges Bild?

  1. Originaldatei, verwendetes Werkzeug und Übergabeunterlagen beschaffen.
  2. Standardkorrektur und inhaltliche Änderung unterscheiden.
  3. Inhalt und Einsatz prüfen: Könnte das Bild fälschlich als echt verstanden werden?
  4. Wenn nötig, einen gut wahrnehmbaren Hinweis platzieren – idealerweise direkt im Bild und auch in mobilen Zuschnitten sichtbar.
  5. Festhalten, wer erstellt, geliefert und freigegeben hat.

Sind die offiziellen EU-Icons verpflichtend?

Nein. Die Verwendung der EU-Icons ist optional. Eine vorgeschriebene Offenlegung muss trotzdem klar, unterscheidbar und barrierefrei sein. Das Icon allein ist weder ein Prüfsiegel noch ein Nachweis der Rechtskonformität.

Offizielle EU-Icons und Hinweise zur Verwendung

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

Nicht, wenn der konkrete Inhalt sichtbar offengelegt werden muss. Bei Deepfakes muss die Information spätestens bei der ersten Betrachtung wahrnehmbar sein. Ein Hinweis auf einer anderen Seite erreicht die Betrachter dafür nicht zuverlässig.

Prüfen Sie auch Smartphone-Ansichten, Thumbnails und Bildzuschnitte. Der Hinweis darf dort nicht verschwinden.

Was gilt für Bilder von Agenturen oder Freelancern?

Klären und dokumentieren Sie, wer über den KI-Einsatz entschieden hat, wer veröffentlicht und wer die Kennzeichnung umsetzt. Fragen Sie bei Bedarf nach Originaldateien und Angaben zu verwendeten Werkzeugen.

Die Bild- und Fundstellenliste im Prüfbericht gibt Ihnen eine gemeinsame Grundlage für das Gespräch mit der Agentur. Die rechtlichen Rollen müssen Sie davon getrennt klären.

04 · Fragen & Antworten

Technik-Check

Externe Ressourcen, Datenschutz und Security-Header.

Was wird beim Technik-Check geprüft?

Drei Bereiche: externe Ressourcen und erkennbare Tracker beim ersten Aufruf vor einer Einwilligung, relevante HTTP-Sicherheitsheader sowie interne und externe Links und eingebundene Dateien.

Der Prüfbericht nennt die Befunde und ihre Fundstellen, damit Ihr Team sie gezielt bearbeiten kann.

Was sind Security-Header?

Das sind HTTP-Antwort-Header, die dem Browser zusätzliche Sicherheitsregeln geben. Ihr Hosting oder Webteam konfiguriert sie am Server oder in der Anwendung. Je nach Konfiguration können sie sich zwischen Seiten und Ressourcen unterscheiden.

Der Prüfbericht zeigt die erfassten Header, fehlende Einstellungen und ihre Bedeutung. Vorhanden bedeutet dabei nicht automatisch sinnvoll konfiguriert.

Ist das ein Sicherheits-Audit oder Penetrationstest?

Nein. Der Technik-Check ist eine automatisierte technische Bestandsaufnahme ohne Angriffsversuche. Es werden keine Schwachstellen ausgenutzt und keine Login-Bereiche geöffnet.

Was mache ich mit dem Ergebnis des Technik-Checks?

  • Header prüfen: Fehlende oder auffällige Schutzregeln mit Hosting oder Entwicklung bewerten und kontrolliert anpassen.
  • Drittquellen klären: Zweck, notwendige Einbindung und gegebenenfalls Einwilligung prüfen.
  • Links korrigieren: Ziele berichtigen, Veraltetes entfernen oder auf einen passenden Ersatz weiterleiten.
  • Änderungen dokumentieren: Verantwortliche und einen erneuten Prüftermin festhalten.

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