AI Act Check · Zusammenarbeit
Hat die Agentur KI verwendet? Fragen Sie nach den Dateien.

Die Agentur schickt einen Ordner mit dem Namen „final_final“. Darin liegen die Bilder für die neue Website. Alles sieht gut aus. Erst bei der Frage nach KI wird es still: Der Designer arbeitet inzwischen woanders, die freie Fotografin war nur für einen Teil der Motive zuständig und die Originaldateien liegen angeblich noch in einer Cloud. Ein denkbares Übergabeszenario – und ein guter Grund, die Bildherkunft nicht auf später zu verschieben.
Es geht dabei nicht darum, jeder Agentur eine verschwiegene KI-Nutzung zu unterstellen. Viele Unklarheiten entstehen schlicht durch Arbeitsteilung. Jemand recherchiert, jemand bearbeitet, jemand exportiert und jemand lädt hoch. Wenn nur das Ergebnis weitergereicht wird, verschwinden die Informationen über seine Entstehung zwischen diesen Schritten.
Fragen Sie nach der Datei, nicht nach einem Generalversprechen
„Haben Sie bei uns KI verwendet?“ ist ein verständlicher Einstieg, aber eine unpraktisch große Frage. Bezieht sie sich auf Texte, Entwürfe, Retusche oder fertige Bilder? Ein Ja sagt noch nicht, welches Motiv betroffen ist. Ein Nein aus dem Projektmanagement muss nicht alle Arbeitsschritte externer Zulieferer abdecken. Präziser wird die Anfrage mit einer Liste konkreter Bilddateien und den Seiten, auf denen sie erscheinen.
Bitten Sie beispielsweise darum, bei jedem verwendeten Motiv Quelle, Urheber beziehungsweise Lieferant und relevante Bearbeitungen zu ergänzen. Eine Originalaufnahme mit angepasster Helligkeit ist anders zu besprechen als ein vollständig generiertes Teamfoto. Entscheidend ist, welche konkrete Bildfassung Ihre Website zeigt. Auch zwei nahezu gleich benannte Dateien können unterschiedliche Bearbeitungsstände darstellen.
Was in ein brauchbares Übergabepaket gehört
Für den Alltag genügt oft eine überschaubare Kombination: verwendete Datei, verfügbare Original- oder Projektdatei, Herkunftsangabe und kurze Beschreibung wesentlicher Änderungen. Bei Stockmaterial gehören die damalige Artikelnummer und der Kaufbeleg dazu. Bei einer Auftragsarbeit ist eine erreichbare Ansprechperson hilfreich. Das ist eine redaktionelle Organisationsempfehlung, keine Behauptung, für jedes Bild sei ein bestimmtes Formular vorgeschrieben.
- Zuordnung: Welche gelieferte Datei gehört zu welchem Bild auf welcher Unterseite?
- Entstehung: Aufnahme, Illustration, KI-Generierung oder Mischung aus mehreren Quellen?
- Bearbeitung: Wurden Personen, Gegenstände, Räume oder Hintergründe verändert?
- Verwendung: Welche Nutzungsrechte und vereinbarten Einsatzmöglichkeiten sind dokumentiert?
- Offene Punkte: Was ist ungeklärt, wer fragt nach und bis wann?
Eine nachvollziehbare Lücke ist besser als eine ausgefüllte Spalte voller Vermutungen. Schreiben Sie „Original angefragt“ oder „Bearbeitung noch ungeklärt“, wenn genau das der Stand ist. Der Dateiname „echt.jpg“ ersetzt keine Herkunftsauskunft.
Wer entscheidet über eine Kennzeichnung?
Bildherkunft, rechtliche Rolle und Gestaltung des Hinweises sind getrennte Fragen. Die Kommissions-FAQ zu Artikel 50 erläutern, dass auch die tatsächliche Verantwortung und Kontrolle bei beauftragten Dritten für die Betreiberrolle relevant sein können. Der Satz „Das hat die Agentur gemacht“ beantwortet diese Rollenfrage deshalb nicht allein.
Praktisch sollten Sie festlegen, wer einen unklaren Fall einordnet, wer einen erforderlichen Hinweis formuliert und wer ihn in allen benötigten Bildvarianten umsetzt. Eine Agentur kann die Kennzeichnung technisch einbauen, während die Freigabe beim Unternehmen liegt. Andere Konstellationen sind möglich. Entscheidend ist, dass die Beteiligten dieselbe Aufgabe meinen und offene rechtliche Fragen ausdrücklich zur Prüfung weitergeben.
Was ein Scan zu dieser Übergabe beitragen kann
Ein Bildcheck kann eine Liste erreichbarer Bilder und Fundstellen liefern und technische Herkunftshinweise sowie Modellschätzungen auswerten. Das spart vor allem Sucharbeit: Sie besprechen nicht mehr irgendein möglicherweise bearbeitetes Motiv, sondern eine konkrete Datei auf einer konkreten Seite. Er ersetzt jedoch nicht die Projektdatei oder die Aussage der Person, die das Bild erstellt hat.
Fehlende Metadaten sind kein Beleg dafür, dass die Agentur etwas entfernt hat. Sie können beim Export oder bei der Bildoptimierung verloren gehen. Ebenso ist ein auffälliger Detektorwert kein Anlass für einen Vorwurf. Wie solche Signale zu lesen sind, erklärt der Beitrag KI-Bilder erkennen: Metadaten und Detektoren. Nutzen Sie Befunde als präzise Rückfragen, nicht als fertiges Urteil.
Eine Anfrage, mit der die Agentur arbeiten kann
Eine mögliche Formulierung lautet: „Bitte ergänzen Sie für die angehängten Bildadressen die ursprüngliche Quelle, verfügbare Originaldateien und wesentliche KI-gestützte Änderungen. Ungeklärte Angaben bitte als offen markieren. Wir möchten anschließend gemeinsam prüfen, welche Hinweise im jeweiligen Verwendungskontext erforderlich oder sinnvoll sind.“ Das benennt das Ziel, ohne ein Ergebnis vorwegzunehmen.
Geben Sie der Liste außerdem eine Versionsnummer oder ein Datum. Sonst beantwortet das Designteam womöglich Fragen zu einer Fassung, die bereits ersetzt wurde. Bei größeren Beständen beginnen Sie mit besonders sichtbaren oder erklärungsbedürftigen Motiven: Team, Referenzen, Produkte und realistisch dargestellte Leistungen. Die Priorisierung soll die Arbeit organisieren, nicht die übrigen Bilder dauerhaft ausnehmen.
Die nächste Übergabe darf einfacher werden
Vereinbaren Sie die Herkunftsangaben künftig schon im Briefing. Wer weiß, welche Informationen am Ende benötigt werden, kann sie während der Arbeit festhalten. Das ist einfacher, als Monate später Exportketten zu rekonstruieren. Ein gemeinsamer Freigabeprozess für KI-Bilder hilft, die Informationen bis zur Veröffentlichung mitzunehmen.
Am Ende brauchen Sie keinen besonders dicken Ordner. Sie brauchen einen Zusammenhang zwischen Bild, Herkunft, Entscheidung und tatsächlicher Verwendung. Wenn dieser Zusammenhang steht, werden spätere Änderungen deutlich weniger mühsam.

