AI Act Check · Bildbeschaffung
Gekauft heißt nicht automatisch fotografiert.

Das Bild ist bezahlt, die Rechnung liegt in der Buchhaltung und die Lizenz wurde abgelegt. Damit ist eine wichtige Frage beantwortet: Woher stammt die Nutzungserlaubnis? Eine andere bleibt offen: Wie ist das Motiv entstanden? Auch ein ordentlich eingekauftes Bild kann generiert oder nachträglich mit KI verändert worden sein. Der Warenkorb ist kein Herkunftsdetektor.
Für Unternehmen bedeutet das nicht, dass Stockmaterial grundsätzlich problematisch wäre. Es bedeutet, dass Kauf, Entstehung und spätere Verwendung verschiedene Informationen sind. Wer sie von Anfang an zusammenhält, erspart sich Rückfragen beim nächsten Website-Umbau. Der zusätzliche Aufwand ist meist kleiner als die spätere Suche nach einem inzwischen umbenannten Motiv.
Drei Fragen, drei unterschiedliche Unterlagen
Die erste Frage betrifft die Quelle: Auf welcher Plattform oder bei welchem Lieferanten wurde das Motiv bezogen? Die zweite betrifft die Rechte: Welche Nutzung ist nach den vereinbarten Bedingungen vorgesehen? Die dritte betrifft die Entstehung: Handelt es sich um eine Aufnahme, eine Illustration, eine KI-Generierung oder eine bearbeitete Kombination? Eine Rechnung beantwortet nicht automatisch alle drei Fragen.
Bewahren Sie deshalb neben dem Kaufbeleg auch die Bildnummer, die damaligen Angaben zum Motiv und die zugehörigen Lizenzunterlagen auf. Wird eine bestimmte Quelle oder Bearbeitungsart ausdrücklich angegeben, sollte diese Information nicht beim Download verloren gehen. Ein einfacher Datensatz mit Verweis auf die abgelegten Unterlagen reicht häufig aus. Es muss keine zweite Buchhaltung für Bilder entstehen.
Beim Einkauf ist die Information noch am nächsten
Der beste Zeitpunkt zum Dokumentieren ist der Kauf selbst. Später ändern sich Plattformseiten, ein Anbieter entfernt Inhalte oder das Team erinnert sich nur noch an „das Bild mit der Frau am Laptop“. Eine Bildnummer ist in dieser Situation hilfreicher als ein Screenshot des sichtbaren Motivs ohne Quellenangabe. Ergänzen Sie auch das Kaufdatum und die verwendete Dateifassung.
Prüfen Sie die Angaben, die für Ihren geplanten Einsatz wichtig sind. Ein redaktioneller Blogbeitrag, eine Produktverpackung und eine Werbekampagne können unterschiedliche Fragen aufwerfen. Verlassen Sie sich nicht auf die Annahme, dass ein bezahlter Download jede denkbare Verwendung abdeckt. Bei Unklarheiten ist die konkrete Rückfrage beim Anbieter sinnvoller als eine allgemeine Aussage über „lizenzfreie Bilder“.
Nach dem Kauf kann aus einem Foto etwas anderes werden
Ein Beispielszenario: Die Redaktion kauft eine Aufnahme einer Werkstatt. Für das breite Website-Format erweitert ein Designer den Bildrand generativ. Später wird eine zusätzliche Maschine eingefügt, damit der Raum besser zum Angebot passt. Selbst wenn die ursprüngliche Aufnahme eindeutig dokumentiert ist, beschreibt diese Information die veröffentlichte Fassung nicht mehr vollständig.
Halten Sie wesentliche eigene Änderungen deshalb getrennt vom ursprünglichen Quellenhinweis fest. Wer hat bearbeitet, was wurde verändert und welche Datei wurde anschließend veröffentlicht? Dabei geht es nicht um jeden Zuschnitt. Relevant sind besonders Eingriffe, die den dargestellten Inhalt oder seine Aussage verändern. Eine alltagstaugliche Einordnung finden Sie im Beitrag KI-Retusche oder schon ein anderes Bild?.
Die Lizenz entscheidet nicht allein über einen Hinweis
Eine Nutzungsberechtigung und eine mögliche Offenlegungspflicht sind unterschiedliche Themen. Artikel 50 des AI Act knüpft an bestimmte KI-Systeme, Rollen und Inhalte an, nicht an die Frage, ob die Datei gekauft oder kostenlos heruntergeladen wurde. Die Einordnung sollte deshalb die veröffentlichte Fassung und ihren konkreten Kontext berücksichtigen.
Ein realistisches Motiv auf Ihrer Teamseite kann beispielsweise den Eindruck erwecken, tatsächliche Beschäftigte zu zeigen. Dass es als Stockbild eingekauft wurde, erklärt diesen Eindruck den Besuchern nicht automatisch. Umgekehrt sollte nicht jedes grafische Schmuckelement mit denselben Anforderungen behandelt werden wie ein vermeintliches Foto einer realen Situation. Klären Sie die Aussage des Bildes, statt nur seine Herkunftsspalte abzuhaken.
Was tun, wenn die Angaben fehlen?
Technische Herkunftshinweise können die Recherche unterstützen. Fehlen sie, bleibt die Herkunft zunächst offen. Bildoptimierung und Export können Metadaten entfernen; auch ältere Dateien besitzen häufig nur wenige Angaben. Ein Detektor kann eine auffällige Datei für die manuelle Prüfung priorisieren, aber nicht nachträglich eine verlorene Lizenz oder eine vollständige Bearbeitungshistorie herstellen.
Fragen Sie beim ursprünglichen Lieferanten nach, wenn das Motiv wichtig und die Dokumentation unklar ist. Geben Sie die Bildnummer und möglichst die bezogene Fassung an. Notieren Sie das Ergebnis, auch wenn keine abschließende Auskunft möglich ist. „Quelle bekannt, Bearbeitung offen“ ist ein brauchbarer Arbeitsstand. „Wird schon ein Foto sein“ ist keiner. Weitere Hintergründe stehen im Beitrag zu Metadaten und Bilddetektoren.
Eine kleine Einkaufsroutine für das nächste Motiv
Vereinbaren Sie im Team eine feste Ablage: Originaldatei, Bildnummer, Kauf- beziehungsweise Lizenzunterlagen und Angaben zur Entstehung. Dazu kommt die Zuordnung zu den verwendeten Website-Seiten. Bei einer Übergabe an die Agentur reist diese Dokumentation mit; bei einer Rücklieferung kommen die wesentlichen Bearbeitungsschritte hinzu.
Prüfen Sie außerdem, ob dieselbe Datei an mehreren Stellen unterschiedliche Aussagen erhält. Ein neutrales Symbolbild im Blog und ein großflächiges Motiv auf einer Referenzseite können anders verstanden werden. Die Entscheidung über einen Hinweis gehört deshalb nicht ausschließlich an die Datei, sondern auch an ihren Einsatz. Genau dort beginnt eine brauchbare Bildredaktion: bei dem, was Besucher tatsächlich sehen und daraus schließen.

