AI Act Check · Einordnung

Ein bisschen schöner – oder schon ein anderes Bild?

EU WebCheck · Quellenstand 09.09.2026 · 5 Minuten Lesezeit

Ein Landschaftsbild mit Helligkeitsregler und einem dreidimensionalen Berg vor dem Rahmen.

Der Himmel ist freundlicher, die Schatten sind heller und der störende Mülleimer ist verschwunden. Drei Änderungen an einem Foto – aber nicht unbedingt drei gleichartige Eingriffe. Wer KI-Retusche beurteilen möchte, muss genauer hinschauen als auf den Namen des verwendeten Programms. Die entscheidende Frage lautet: Was behauptet das fertige Bild über die Wirklichkeit?

Gerade im Website-Alltag ist die Grenze nicht immer bequem. Bildsoftware mischt klassische Korrekturen mit generativen Funktionen. Ein Export sieht nicht zwingend anders aus, nur weil ein Teil des Motivs neu erzeugt wurde. Umgekehrt wird ein normales Foto durch eine automatische Helligkeitskorrektur nicht einfach zu einem erfundenen Ereignis.

Drei Fragen statt einer Werkzeugliste

Beginnen Sie mit dem Ausgangsmaterial. Gab es eine Aufnahme, eine Zeichnung oder nur eine Beschreibung für einen Generator? Fragen Sie anschließend nach der Veränderung: Wurde die Darstellung verbessert oder der dargestellte Inhalt umgebaut? Drittens zählt der Einsatz. Ein Motiv in einem offensichtlich fantastischen Kampagnenkonzept wird anders verstanden als ein vermeintliches Foto Ihrer tatsächlichen Produktionshalle.

Diese Fragen gehören zusammen. Eine rein technische Liste der verwendeten Funktionen genügt selten. „Generatives Füllen“ verrät noch nicht, ob nur eine leere Randfläche erweitert oder eine zusätzliche Maschine in die Halle gesetzt wurde. Das fertige Bild sollte deshalb zusammen mit Original und Begleittext beurteilt werden. Ein Bild kann eine Aussage auch durch seine Platzierung erhalten, ohne dass jemand einen ausdrücklichen Satz daneben schreibt.

Helligkeit ist nicht dasselbe wie ein neues Fenster

Stellen Sie sich als Beispiel das Foto eines Besprechungsraums vor. In einer Fassung werden Weißabgleich und Kontrast angepasst. In einer anderen verschwinden Kabel auf dem Tisch. In einer dritten kommt ein großes Fenster hinzu, das es tatsächlich nicht gibt. Für Interessenten, die diesen Raum buchen möchten, ist vor allem die dritte Veränderung erklärungsbedürftig. Sie kann Erwartungen an Tageslicht und Ausstattung verändern.

Daraus folgt keine starre Liste erlaubter und verbotener Schaltflächen. Auch eine vermeintlich kleine Korrektur kann in einem bestimmten Zusammenhang wesentlich sein. Wird beispielsweise bei einem Produktfoto eine Beschädigung entfernt, kann gerade dieses Detail für Käufer wichtig sein. Beschreiben Sie die inhaltliche Wirkung der Bearbeitung in einem verständlichen Satz. Wenn das schwerfällt, ist die Bearbeitung meist noch nicht ausreichend geklärt.

Warum der Begriff Deepfake mehr umfasst als Gesichter

Im Alltag denkt man bei Deepfakes häufig an nachgemachte Politikerstimmen oder ausgetauschte Gesichter. Der AI Act behandelt jedoch auch KI-generierte oder manipulierte Bildinhalte. Maßgeblich sind die einschlägige Definition und der konkrete Verwendungskontext, nicht allein ein spektakulärer Gesichtstausch. Der Begriff sollte daher weder auf Prominente verengt noch auf jede Bildkorrektur ausgedehnt werden.

Die FAQ der Europäischen Kommission heben bei der Einordnung den möglichen falschen Eindruck von Authentizität und das erwartbare Verständnis des Publikums hervor. Für die interne Vorprüfung heißt das: Welche reale Person, Sache oder Situation wird dargestellt, und könnte das Publikum sie für wahrheitsgetreu halten? Bei schwierigen Fällen sollte die rechtliche Entscheidung nicht von einer Redaktion anhand eines einzelnen Detektorwerts getroffen werden.

Was die Originaldatei besser beantwortet als ein Detektor

Ein Modell kann auffällige Muster erkennen. Es weiß damit noch nicht, ob die entfernte Person im Hintergrund zufällig dort stand, ob ein neues Objekt tatsächlich existiert oder welche Aussage Sie mit dem Motiv treffen. Solche Informationen liegen häufig in der Projektdatei, im Auftrag oder bei der Person, die das Bild bearbeitet hat. Genau deshalb lohnt sich eine ordentliche Übergabe.

Bewahren Sie Original und veröffentlichte Fassung so auf, dass sie einander zugeordnet werden können. Notieren Sie wesentliche Änderungen knapp: „Hintergrund ersetzt“, „Möblierung ergänzt“ oder „nur Farbkorrektur“. Eine lückenlose Aufzeichnung jedes Mausklicks ist dafür nicht nötig. Wie Sie die passenden Unterlagen anfordern, zeigt unser Beitrag zur Bildübergabe durch die Agentur.

Ein Hinweis sollte erklären, was verändert wurde

Ist eine Offenlegung erforderlich, muss sie für die Menschen verständlich sein, die das Bild sehen. Auch unabhängig von dieser rechtlichen Entscheidung kann eine konkrete Erläuterung Missverständnisse vermeiden. „Virtuell möbliert“ sagt bei einer Immobilienanzeige beispielsweise mehr über die Darstellung aus als ein unspezifischer Hinweis auf digitale Bearbeitung. Es ist eine mögliche Formulierung, keine pauschale rechtliche Musterlösung.

Denken Sie dabei an die tatsächliche Ausgabe: großes Bild, schmale Mobilansicht, Vorschaukachel und heruntergeladenes Exposé. Wenn ein Hinweis bei einem dieser Wege verschwindet, kann die ursprünglich richtige Gestaltung ihre Aufgabe verlieren. Hinweise zur Platzierung und zu den freiwilligen EU-Icons finden Sie im Beitrag KI-Bilder auf Website und Smartphone kennzeichnen.

Die brauchbare Entscheidung ist konkreter als „KI ja oder nein“

Ein sinnvoller interner Vermerk besteht aus vier Angaben: Ausgangsmaterial, wesentliche Änderung, Verwendungskontext und beschlossene Behandlung. Dazu kommen Datum und zuständige Person. Bleibt etwas offen, wird genau diese Frage weitergegeben. So kann ein späteres Teammitglied nachvollziehen, weshalb das Bild veröffentlicht, erläutert oder ersetzt wurde.

Diese Genauigkeit macht den Prozess nicht komplizierter. Sie verhindert, dass dieselbe Diskussion bei jedem Zuschnitt und jedem Relaunch von vorne beginnt. Der technische Check hilft beim Finden und Sortieren. Die inhaltliche Entscheidung braucht zusätzlich Wissen über das Bild und seinen Einsatz.